lexbizz - Die ERP mit Zukunft!

Befreiend

Einfach

lexbizz partner kllexbizz stammt aus dem Hause Lexware – dem deutschen Marktführer für kauf­männische Software-Lösungen und private Finanzverwaltung. Lexware hat knapp 30 Jahre Erfahrung (seit 1989) und über eine Millionen Kunden.

Lösungen aus dem Hause Lexware werden immer auf die Bedürfnisse der Kunden hin entwickelt. Sie stehen für hohe Funktionalität und intuitive Bedienbarkeit. Auf dieser Basis wurde 2018 lexbizz entwickelt. Hier ist das umfassende Experten­wissen, die ­Erfahrung und der Qualitätsanspruch von Lexware eingeflossen.

Dank lexbizz gelingt es Ihnen auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen alle Prozesse Ihres Unternehmens durchgängig strukturiert abzubilden und miteinander zu verknüpfen. Denn: Sie arbeiten mit einer zukunftsorientierten All-in-One-Lösung, die alles beinhaltet, was Sie für die erfolgreiche Ressourcenplanung benötigen – von Buchhaltung, über Warenwirtschaft bis hin zu umfangreichen Reportings!

Mit der Cloud-ERP von Lexware bilden Sie alle Geschäftsprozesse durchgängig strukturiert und effizient ab. Egal ob Warenwirtschaft, Einkauf, Verkauf oder Buchhaltung. Alle Unternehmensbereiche und Prozesse überblicken Sie ganz einfach dank des übersichtlichen ERP-Systems. Mehr noch: Sie behalten alle wichtigen Geschäftszahlen jederzeit im Blick. Denn die Cloud-Lösung ermöglicht Ihnen flexibles Arbeiten – unabhängig von Standort und Uhrzeit.


Buchungen effizient verwalten

Finanzbuchhaltung mit lexbizz – ein Kinderspiel!


Das ERP-Modul Finanzbuchhaltung beinhaltet alles, was Sie für eine schnelle und sichere Buchhaltung benötigen! Funktionen wie Offene-Posten-Verwaltung oder auch eine DATEV-Schnittstelle sparen Ihnen viel Zeit und Nerven. Diese erleichtert Ihnen vor allem die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Per Mausklick übertragen Sie Ihre Daten und werden direkt von Ihrem Steuerberater oder einem externen Buchhalter geprüft. So erledigen Sie auch Ihre Buchhaltung spielend einfach und können sich direkt wieder den wichtigeren Aufgaben zuwenden!

Befreit Sie aus dem Verwaltungsdickicht

In lexbizz enthalten: Ein vollwertiges Warenwirtschafts-System.


Neben der Finanzbuchhaltung bietet unser ERP-Programm sämtliche Module eines Warenwirtschaftssystems.

Das heißt: Sie verwalten nicht nur Ihre Kunden- und Lieferantendaten übersichtlich und einfach, sondern haben auch jederzeit Zugriff auf Ihre aktuellen Lagerbestände. Mehr noch: Sie bilden den gesamten Warenfluss in Ihrem Unternehmen effizient ab. Und das alles in einer Software.
  • Einkauf
  • Verkauf
  • Lager
  • Versand

Zentrales Auftragsmanagement

Steigern Sie Ihre Umsätze. Dank optimierter Umsatzplanung.


Eine schnelle und komfortable Bestellabwicklung ist das A und O in jedem Einkauf! Dank Features wie Mehrsprach- und Mehrwährungsfähigkeit, Mengenrabatten und Staffelpreisen sind Sie flexibel und effizient zugleich. Denn: Zeitsparend und mit wenigen Klicks erstellen Sie kundenspezifische Angebote oder ein Lieferantenkonsignationslager, mit dem Sie Kosten sparen. Ganz nebenbei vermeiden Sie so auch Überbestände im Lager und vereinfachen die Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten.

Zentrale Prozesssteuerung

Mit ERP-Software Ihre Beschaffungsprozesse optimieren.


Angebots- und Rechnungsstellung, Auftragsabwicklung und Packlisten – all das geschieht innerhalb der Warenwirtschaft. Dank lexbizz werden auch diese Prozesse zentral gesteuert. Kein Doppelaufwand oder überflüssige Arbeitsschritte. Erstellen Sie kundenspezifische Rabatte, Verkaufspreislisten oder Staffelpreise. Ganz individuell nach Ihren oder Kundenbedürfnissen. Mit On-Demand-Bestellung können Sie außerdem sicher sein, dass nur nachbestellt wird, sobald der Artikel abverkauft und das Lager leer ist. So vermeiden Sie zusätzliche Kapitalbindung und planen Ihre Ressourcen effizient.

Lieferfähigkeit und Effizienz erhöhen

Lagerverwaltung und Bestandsführung.


Hohe Durchlaufzeiten? Zu hohe Lagerbestände? Nicht mit lexbizz ERP-Software. Denn Funktionen wie Serien- und Chargennummern, integrierte Inventur oder automatische Differenzbuchung schaffen Struktur in Ihrem Lager. Ordnung, von der alle gleichermaßen profitieren – Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und auch Kunden und Lieferanten.

Mit der Funktion des Kommissionslagers werden Produkte und Waren direkt nach Auftragseingang reserviert. So sind diese geblockt und können nicht doppelt angefordert werden. Der Lagerbestand bleibt reserviert und Sie können Ressourcen genau planen. Durch die Vorteile eines Konsignationslagers haben Sie die Möglichkeit ein Lager einzurichten, welches direkt von Ihrem Lieferanten bestückt wird. Produkte werden direkt aus dem Lager bezogen, wodurch Sie sich Abwicklungsaufwand und Kapitalbindung sparen, während Ihr Lieferant seine Lagerkosten senkt. Oder Sie richten ein Konsignationslager bei einem Kunden ein, welcher dann von der Just-in-Time-Lieferung profitiert und Sie selbst Ihre Lagerkosten senken. Viele Möglichkeiten – ein Ziel: Kosten senken und Zufriedenheit steigern!

Lexoffice ist die einfachste Unternehmenssoftware

Ob Rechnungen, Angebote, Aufträge, Lieferscheine oder Gutschriften - anmelden und loslegen
So muss eine Rechnungssoftware sein! Einfach und ohne Installation!

Lexoffice - die einfache UnternehmenssoftwareImmer den richtigen Beleg zur Hand - überall und jederzeit verfügbar.

 


Belege gescannt, archiviert und bezahlt in nur einem Schritt! Dank der intelligenten Texterkennung (OCR) werden alle wichtigen Daten automatisch erfasst. Damit aber nicht genug: Mit nur einem Klick können Sie die Rechnung direkt bezahlen.

Sparen Sie sich den Weg zur Bankmit dem innovativsten Online-Banking aller Zeiten

 


Automatischer Abgleich offener Kundenrechnungen und Überweisungen Ihrer Eingangsrechnungen.
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Mehr Planungssicherheit und keine Überraschungen
Mit lexoffice erhalten Sie eine wirksame Lösung zur Finanzplanung und ein intelligentes Frühwarnsystem zugleich. Gerade Selbstständige, die frisch zum Unternehmer werden, schätzen lexoffice als starken Partner.
So halten Sie Ihr Unternehmen immer erfolgreich auf Kurs!

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Der Countdown läuft: Ist Ihre Registrierkasse schon GoBD-konform?

Ab 01.01.2017 müssen alle elektronischen Registrierkassen GoBD-konform arbeiten

Mit den neuen GoBDs, also der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auf die Gastronomie und den Handel ganz schön was zu. Denn die Regelungen gelten auch für elektronische Registrierkassen. Gem. § 147 Abs. 6 AO sind sie Bestandteil eines DV-Systems und müssen ab 01.01.2017 GoBD-konform arbeiten.

GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014. Mit den GOBDs ist der Gesetzgeber endlich in der modernen Geschäftswelt angekommen.

Denn der elektronische Austausch von Unterlagen, das papierlose Führen von Buchhaltungsaufzeichnungen sowie die Dokumentation relevanter Geschäftsvorfälle sind längst fester Bestandteil des Büroalltags. Bereits seit dem 01.01.2002 müssen Betriebe alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahren. Für die Ordnungsmäßigkeit ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich.

Was bedeutet das für Kassensoftware?

  • Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:
  • Alle Einkaufs- und Verkaufsbelege sind einzeln aufzuzeichnen
  • Aufbewahrung aller Einzeldaten für die Dauer von 10 Jahren
  • Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
  • Die erforderlichen Organisationsunterlagen, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen, sind historisiert vorzuhalten
  • Einzeldaten inkl. Strukturinformationen sind in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung zu stellen
  • Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden
  • Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist unzulässig
  • Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.
Jetzt Kassensystem prüfen und aktualisieren

Sollten Sie bereits eine Kassensoftware einsetzen, sind Sie als Unternehmer dafür verantwortlich, dass die geforderten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllt werden.

Wir beraten Sie gerne. Senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.